Beantragung einer Steuernummer

Nach Eintragung einer Gesellschaft setzt sich normalerweise das englische Finanzamt schriftlich mit Ihnen unter der Adresse des Registered Office in Verbindung.

Die auf dem Schreiben des Finanzamts genannte Bearbeitungsnummer ist gleichzeitig die temporäre Steuernummer.

Wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft nicht in England agieren und insbesondere hier keiner Geschäftstätigkeit nachgehen, sondern beispielsweise in Deutschland dann spricht vieles dafür dass Ihre Umsätze nicht in England sondern in Deutschland deklariert werden müssen und dort auch Steuern gezahlt werden.

Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen und arbeiten, sich hier Ihre Kunden und auch Ihr Bankkonto befindet, dann ist eine englische Steuernummer für Sie meist komplett zweitrangig und sollte auch nicht beantragt werden, da Sie obwohl Sie möglicherweise gar nicht dazu verpflichtet sind ständig daran erinnert werden Steuern zu deklarieren.

Es obliegt prinzipiell der Geschäftsführung der Gesellschaft sich mit den Steuerbehörden in Verbindung zu setzen und bestehende Umsätze zu deklarieren und entsprechende fällige Steuern abzuführen.

Bei einem Standard-Treuhandverhältnis wird die Steuernummer vor Ort nicht der im Handelsregister eingetragene Treuhand-Geschäftsführer sondern der faktische Geschäftsführer beantragen.

Der Treuhand-Geschäftsführer kann beauftragt werden die Steuernummer zu beantragen.

Er wird eine derartige Tätigkeit aus haftungsrechtlichen Gründen jedoch nur dann ausführen wenn er komplette Informationen über den Geschäftsablauf erhält und in den Geschäftsverlauf mit eingebunden wird.

Dieser Aufwand deckt sich erst dann wenn die Gesellschaft absehbar entsprechende Umsätze erzielen wird.

Ein weiterer wichtiger K.O-Faktor für die Beantragung einer Steuernummer ist ein eigenes wirkliches Büro, in dem es wirkliche Firmen-Aktivitäten gibt.

Anzunehmen dass man mit der Adresse des Registered Office oder mit einem virtuellen Büro in England eine Steuernummer beantragen kann führt an der Realität vorbei.

Prinzipiell kann einer unserer Treuhänder als Ihr Angestellter auftreten und in Ihrem Auftrag entsprechende Büroräume mieten und auch eine Steuernummer beantragen, sowie Bankkonten eröffnen.

Sie müssen damit rechnen, dass das englische Finanzamt einen Antrag zur Erteilung einer Steuernummer prüfen wird.

Wenn Sie über einen englischen Briefkasten hinaus keine Räumlichkeiten dort unterhalten wird dieser Antrag abgelehnt.

Wenn Ihr Vorhaben dazu passen könnte und Sie weitere Fragen haben dann kontaktieren Sie uns doch ganz einfach und schicken uns eine Anfrage, die wir umgehend beantworten werden.