Englische Limited
Die Englische Limited (Ltd.) war lange Zeit eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer in Europa, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Ihre Vorteile lagen in der einfachen und kostengünstigen Gründung sowie der Möglichkeit, sie in anderen EU-Ländern als rechtlich anerkannte Kapitalgesellschaft zu führen. Doch seit dem Brexit hat sich die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Limited außerhalb Großbritanniens verändert. Dieser Artikel beleuchtet die Auswirkungen des Brexits auf die Englische Limited, mögliche Alternativen und Strategien für Unternehmer.
1. Die Englische Limited vor dem Brexit
Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union profitierte die Englische Limited von der EU-Niederlassungsfreiheit. Das bedeutete, dass eine in Großbritannien registrierte Limited auch in anderen EU-Mitgliedstaaten als eigenständige juristische Person anerkannt wurde. Unternehmer konnten so von den günstigen Gründungsbedingungen und der geringen Kapitalanforderung (nur 1 Pfund Mindestkapital) profitieren, während sie ihr Geschäft in Deutschland, Frankreich oder anderen EU-Ländern führten.

Ein weiterer Vorteil war die Möglichkeit, Haftungsrisiken zu minimieren. Die Haftung der Gesellschafter war auf das eingezahlte Kapital begrenzt, was die Limited zu einer beliebten Alternative zur deutschen GmbH oder der französischen SARL machte.
2. Die Auswirkungen des Brexits auf die Limited in der EU
Mit dem offiziellen Austritt Großbritanniens aus der EU am 31. Januar 2020 und dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 entfielen die Privilegien der EU-Niederlassungsfreiheit für britische Unternehmen. Das hatte weitreichende Folgen für Unternehmen, die eine Limited in einem EU-Land betrieben, aber keine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Großbritannien hatten:
- Rechtliche Unsicherheit: Viele EU-Staaten, darunter Deutschland und Österreich, erkennen die Limited nicht mehr als eigenständige juristische Person an. Unternehmen, die weiterhin als Limited tätig sein wollten, mussten eine Umstrukturierung in Betracht ziehen.
- Pflicht zur Umwandlung: In Deutschland wurden englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland in Personengesellschaften (z. B. eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) umgewandelt, was zur Folge hatte, dass die Gesellschafter nun persönlich haften.
- Steuerliche und buchhalterische Konsequenzen: Unternehmen, die als Limited firmierten, mussten sich an geänderte steuerliche Vorschriften halten, was zusätzliche Bürokratie und mögliche Steuerbelastungen mit sich brachte.
3. Welche Alternativen haben Unternehmer?
Für viele Unternehmer, die bisher eine Englische Limited genutzt haben, sind alternative Rechtsformen nun notwendig geworden. Die wichtigsten Optionen sind:
a) Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) sind die gängigsten Alternativen zur Limited. Sie bieten eine klare Haftungsbegrenzung und sind in der EU anerkannt. Während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, kann die UG bereits mit 1 Euro gegründet werden, ähnlich wie die Limited.
b) Sitzverlegung in ein EU-Land mit vorteilhafter Regulierung
Einige Unternehmer ziehen es vor, ihre Limited in ein anderes EU-Land mit flexibleren Gründungsbedingungen zu verlegen. Beliebte Optionen sind:
- Irische Limited: Irland bietet ähnliche Vorteile wie die englische Limited, einschließlich niedriger Unternehmenssteuern.
- Estnische OÜ: Estland hat ein modernes digitales Unternehmensregister, das Online-Gründungen erleichtert und eine unternehmerfreundliche Steuerpolitik bietet.
c) Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE)
Die Societas Europaea (SE) ist eine supranationale Rechtsform innerhalb der EU, die grenzüberschreitend tätig sein kann. Sie eignet sich für größere Unternehmen, die weiterhin von der EU-Freizügigkeit profitieren möchten.
4. Chancen für Unternehmen trotz Brexit
Trotz der Herausforderungen des Brexits gibt es auch Chancen für Unternehmer, die mit der neuen Situation umgehen können:
- Neuausrichtung auf europäische Märkte: Durch die Umwandlung in eine EU-rechtlich anerkannte Gesellschaft können Unternehmen weiterhin problemlos in Europa agieren.
- Klarere Rechtslage: Während die Limited in Deutschland vor dem Brexit oft rechtliche Unsicherheiten mit sich brachte, bieten eine GmbH oder UG eine stabilere Struktur mit klar definierten Haftungsregeln.
- Neue Marktchancen in Großbritannien: Unternehmer, die weiterhin in Großbritannien aktiv sein wollen, können eine britische Limited beibehalten oder dort eine neue Gesellschaft gründen, um von britischen Steuer- und Handelsvorteilen zu profitieren.
5. Fazit: Die Englische Limited nach dem Brexit – Lohnt sie sich noch?
Nach dem Brexit hat die Englische Limited ihre Attraktivität in der EU stark eingebüßt, da sie nicht mehr automatisch als Kapitalgesellschaft anerkannt wird. Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder anderen EU-Ländern mussten sich auf rechtliche Änderungen einstellen und oft eine neue Rechtsform wählen.
Für Unternehmer, die weiterhin von einer haftungsbeschränkten Rechtsform profitieren wollen, bieten die GmbH, UG oder andere europäische Alternativen geeignete Lösungen. Wer weiterhin eine Limited in Großbritannien führen möchte, muss sicherstellen, dass dort eine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, um steuerliche und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Letztendlich hängt die Wahl der passenden Rechtsform von den individuellen Bedürfnissen und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ab. Während die Limited innerhalb Großbritanniens weiterhin eine attraktive Option bleibt, sollten Unternehmer in der EU sorgfältig prüfen, welche Rechtsform langfristig am besten zu ihrem Geschäftsmodell passt.
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