Einfach Limited wie nie

Im Bereich der Firmengründung gibt es weltweit kaum eine Gesellschaftsform, die so einfach, schnell und kostengünstig Resultate liefert wie die englische Limited (oder LTD).

Der möglicherweise eintretende BREXIT hat daran nichts geändert und wird es auch nicht (falls es dazu kommt).

Englische Limited gründen und das schnell (innerhalb von 24 Stunden) und einfach (online).

Anbieter gibt es viele aber niemanden der günstig und gleichzeitig preisgünstig und einfach einfach ist.

Und weil EINFACH LIMITED einfach geht können wir einfach gute Preise machen.

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Wenn Sie bei uns eine unserer vielfältigen Services in Auftrag geben wollen, dann müssen Sie sich noch nicht einmal in ein Flugzeug setzen, denn anstatt eine Menge teure Angestellte zu beschäftigen geben wir unsere Aufträge ans englische Companies House (Handelsregister) online weiter, und damit machen wir alle Services rund um die englische Limited zur puren Zauberei.

Deshalb gründen wir Ihre Limited in der Regel sofort noch am Tag des Geldeingangs und meist ist Ihre neue Wunsch-Gesellschaft noch am selben Tag ins Handelsregister eingetragen.

Die Eintragung im Handelsregister erzeugt eine sofortige beschränkte Haftung auf das Aktienkapital der Gesellschaft, das so gering wie ein EURO sein kann.

Damit ist die Limited der geeignete Weg Haftungsrisiken zu begrenzen (auch für Internet-Auftritte).

Aber auch im Beteiligungs- und Partnerbereich ist die Limited als Gesellschaftsform nach wie vor eine gängige und praktikable Alternative.

Immer dann wenn Sie mit einer klaren Rechtsform Angelegenheiten regeln wollen ist die englische Limited (auch für den Einsatz außerhalb Englands) zu empfehlen.

…..weil EINFACH LIMITED einfach einfach ist.

EINFACH sicher. EINFACH günstig. EINFACH gut. EINFACH Limited.

Und wenn Sie einfach eine deutsche UG gründen wollen dann besuchen Sie doch einfach unsere separate Website Einfach UG.

Für die Gründung einer amerikanischen Gesellschaft besuchen Sie einfach unsere Schwester-Website www.Einfach-LLC.de

Bitte beachten Sie noch unbedingt die folgenden Hinweise:

Dass die englische Limited ungeheuer preisgünstig zu gründen und zu administrieren ist dürfte zwischenzeitlich hinlänglich bekannt sein.

Aber: In England ticken die Uhren ein wenig anders als in Deutschland oder anderen Ländern.

Das gilt nicht nur für die Sprache sondern auch für die Denkweise, die in etlichen Punkten ein wenig anders ist.

Das englische Handelsregister spricht nicht die deutsche sondern ausschließlich die englische Sprache und übersetzt seine Website auch nicht in andere Sprachen.

Um alle Vorteile der englischen Limited nutzen zu können sollten Sie die englische Sprache beherrschen und sich mit der Mechanik und Arbeitsweise des englischen Handelsregisters auseinander setzen.

Die Website des englischen Handelsregisters finden Sie HIER. Am besten registrieren Sie sich mit Ihrer Email-Adresse um auf alle Teile des Handelsregisters zugreifen zu können und auch um entsprechende Berichte für Ihre Gesellschaft abgeben zu können, und das können Sie unter diesem Link erledigen.

Wenn Sie selbst die erforderlichen Berichte abgeben dann verlängern Sie einfach jährlich das Registered Office zu einem Preis von EUR 65 und damit sind alle externen Folgekosten für die Administration Ihrer UK Limited praktisch erledigt.

Wenn Sie die englische Sprache nicht ausreichend beherrschen und/oder sich nicht mit dem Online-System des Handelsregisters befassen wollen können Sie einen Freund oder Vertrauten oder uns beauftragen.

Im Rahmen unserer Geschäftspolitik haben wir unsere Preise moderat angesiedelt. Die Abgabe der Accounts (Steuermeldung) kostet einen Betrag von EUR 99 und die Abgabe des sogenannten „Confirmation Statement“ einen Betrag von EUR 65.

Wenn Sie bei uns nicht von Anfang an entsprechende Service-Pakete gebucht haben machen wir Sie allerdings nicht auf die Frist zur Abgabe der entsprechenden Meldungen aufmerksam. Es unterliegt komplett Ihrer eigenen Verantwortung die hierfür öffentlich gesetzten Fristen einzuhalten. Diese werden normalerweise fast ein Jahr vor der eigentlichen Fälligkeit unter den Daten Ihrer Gesellschaft im Handelsregister veröffentlicht.

Unter https://beta.companieshouse.gov.uk/ können Sie nach dem Eintrag Ihrer Gesellschaft suchen. Geben Sie dabei auf der entsprechenden Website den Anfang des Namens ein und klicken dann auf das Lupen-Symbol.

Es ist in England üblich neben den Funktionen eines Registered Office nicht auch noch Post von Dritten entgegen zu nehmen. Diese Politik verfolgen nicht nur wir sondern alle uns bekannten englischen Provider machen das genauso. Der Grund ist klar: Bei Gründungskosten von einmalig EUR 99 gibt es einfach keinen wirtschaftlichen Spielraum auch noch Services für eine umfassende Postweiterleitung anzubieten.

Diese können aber falls gewünscht oder erforderlich problemlos nachträglich gebucht werden.

Wenn die vom Handelsregister veröffentlichten Fristen nicht eingehalten werden oder komplett negiert werden, dann werden rigorose Strafgebühren festgesetzt, die sich in kurzer Zeit verdoppeln, verdreifachen und vervielfachen.

Bei Nichtzahlung dieser Strafgebühren erfolgt umgehend die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

Eine Wiederherstellung einer einmal gelöschten Gesellschaft ist schwierig und kostspielig und sollte deshalb vermieden werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig dass Sie sich bei Gründung einer englischen Limited der Verantwortung bewusst sind, welche Dinge auf Sie nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zukommen.

Sollten Unklarheiten bestehen so hilft Ihnen unser Support gerne jederzeit weiter und beantwortet Fragen, die nicht von den Informationen dieser Website abgedeckt werden.