Ja, eine englische Limited (Ltd.) kann in Deutschland geschäftlich tätig werden. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:
- Zweigniederlassung anmelden: Die englische Ltd. muss eine Zweigniederlassung in Deutschland anmelden. Dies erfolgt beim zuständigen Handelsregister. Dazu ist es notwendig, verschiedene Dokumente vorzulegen, einschließlich des Gesellschaftsvertrags und eines Nachweises der Existenz der Ltd. in Großbritannien.
- Gewerbeanmeldung: Zusätzlich zur Anmeldung der Zweigniederlassung beim Handelsregister muss die Ltd. auch ein Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
- Steuerliche Registrierung: Die englische Ltd. muss sich bei den deutschen Steuerbehörden registrieren lassen und eine deutsche Steuernummer beantragen. Dies umfasst auch die Anmeldung zur Umsatzsteuer, falls die Ltd. umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Deutschland erbringt.
- Buchführung und Jahresabschlüsse: Die Ltd. ist verpflichtet, die deutsche Buchführungsvorschriften einzuhalten und Jahresabschlüsse nach deutschem Recht zu erstellen und zu veröffentlichen.
- Arbeitsrecht: Wenn die Ltd. Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, muss sie auch die deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten, einschließlich der Anmeldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung.
Es ist ratsam, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden und die Ltd. alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.