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Anomye LTD

Hier gründen Sie eine amerikanische LLC und eine englische LTD. Die LLC wird alleiniger Gesellschafter der LTD.

Englische AG

Die Gründung einer englischen LTD mit der Endung „AG“ (ohne den Zusatz „LTD“)

Englische GMBH

Die Gründung einer englischen LTD mit der Endung „GMBH“ (ohne den Zusatz „LTD“)

Englische UG

Die Gründung einer englischen LTD mit der Endung „UG“ (ohne den Zusatz „LTD“)

LLP Partnership

Die Gründung einer englischen LLP. Es handelt sich um eine Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung.

Englische LTD

Die Gründung einer englischen Standard-LTD die für praktisch alle Zwecke einsetzbar ist.

Stiftungs-Limited

Die Gründung einer englischen LTD by Guarantee, die auch gerne oft „Stiftungs-Limited“ genannt wird.

Irische Limited

Die Gründung einer irischen Limited, bei der direkt ein Büro in Dublin inbegriffen ist.

LTD mit Reisebüro

Die Gründung einer englischen Standard-LTD die als vollwertiges Reisebüro agieren kann. Kann aber auch für äußerst preisgünstige Flüge genutzt werden.

Neugründung UK LTD mit EURO IBAN

Die Gründung einer englischen LTD mit allen Gründungskosten, 1 Jahr Reg. Office UK und EURO-Bankkonto mit IBAN im Namen der Gesellschaft.

Sofern nicht explizit ausgewiesen sind alle Preise reine Gründungskosten, die auch die Kosten des Handelsregisters und die von PAN21 beinhalten. Sollten Sie nicht selbst über eine Adresse verfügen, die als Registered Office benutzt werden kann können Sie das Registered Office nach Beauftragung der Gründungkostengünstig zu einem Jahrespreis von € 59,70 hinzufügen. Diese Beauftragung können Sie aber auch direkt HIER vornehmen.

Die Kosten für das Registered Office sind regelmäßig wiederkehrende jährliche Zahlungen.

Sie haben die Verpflichtung einmal jährlich Accounts und ein Confirmation Statement beim Handelsregister einzureichen. Verspätete oder fehlende Berichte werden vom Handelsregister mit entsprechenden Gebührenrechnungen geahndet. Wenn Sie nicht selbst in England oder Irland tätig werden sondern dort nur einen Briefkasten unterhalten werden Sie normalerweise Ihre Umsätze am Ort der Geschäftsleitung (außerhalb Englands) deklarieren, sodass in England nur eine Null-Meldung abgegeben wird. Sie können uns im Rahmen unserer Handelsregister-Flatrate, die jährlich mit € 129 berechnet wird für Sie mit der Abgabe dieser Meldungen beauftragen. Wir geben diese rechtzeitig ab sodass keine Strafgebühren anfallen und das Risiko einer Zwangslöschung durch das Handelsregister entfällt. Auch die Handelsregister-Flatrate ist eine Zahlung, die jedes Jahr anfällt.

Die Handelsregister-Flatrate ist ein Service, der nur von uns angeboten wird.

Mit entsprechenden Englisch-Kenntnissen sind Sie durchaus in der Lage diese Berichte auch selbst abzugeben oder einen Dritten zu beauftragen.

Eine Verpflichtung uns damit zu beauftragen besteht ausdrücklich nicht!