Einreichen der Accounts beim englischen Handelsregister.

Wenn eine UK Limited diese einmal fälligen Accounts nicht oder zu spät einreicht, dann ist das der häufigste Grund für die kommentarlose Löschung im Handelsregister und für teure Strafgebühren, die dem Director auferlegt werden.

Wenn die Gesellschaft über einen AuthCode verfügt (bei Gründung über uns Standard) und keine Umsätze in England getätigt hat, dann berechnen wir für die Einreichung der Accounts, die einmal jährlich erforderlich ist einen

Komplettpreis von

EUR 99

Voraussetzung: Die Gesellschaft erzielt in England keinerlei Umsätze und befindet sich im „Dormant“ (Schlafend-) -Status.