Der Begriff der “anonymen” Gesellschaft ist ein wenig irreführend, denn auch wenn Sie bestimmte Organe Ihrer Gesellschaft in einer Gesellschafts-Struktur “verstecken” können und so für das öffentliche Auge unsichtbar machen können, so müssen Sie sich uns gegenüber aus Gründen einer klaren KYC-Regelung immer identifizieren.
Erfolgt diese Identifizierung ist die Umsetzung zu einer “anonymen” Gesellschaft in England relativ einfach:
Sie gründen über uns eine amerikanische Series-LLC (ausführliche Einzeheiten unter www.einfach-llc.de, und da hier weder Geschäftsführer noch Gesellschafter in einem öffentlichen Verzeichnis festgehalten werden ist die Ernennung und die Besitzverhältnisse nur uns gegenüber offengelegt.
Die Series-LLC wiederum gründet die englische LTD. Die englische LTD hat daraufhin einen amerikanischen Haupt-Eigentümer, der mit seiner Rechtsform und seiner amerikanischen Adresse im englischen Handelsregister eingetragen ist.
Damit keine Mißverständnisse auftreten:
Bei der englischen LTD „verstecken“ Sie dabei nur die Rolle des Inhabers. Zwar ist es möglich bei der englischen LTD mit ein und derselben Person Director und Shareholder darzustellen. Bei einer Neugründung geht das in diesem Zusammenhang allerdings nicht gleichzeitig mit dem Director sondern nur mit dem Eigentümer (Shareholder).
Sie erwerben mit diesem Kauf also zwei unterschiedliche Gesellschaften, bei denen die eine die Gesellschafterin der anderen wird.
Die Umsetzung und Eintragung erfolgt in 24 Stunden.
Gibt es Alternativen?
Sie können eine ganz normale englische LTD in Voll-Treuhandschaft gründen, was genau den gleichen Effekt erzielt.
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