Eine irische Gesellschaft ist relativ einfach darstellbar. Ein Kapital von einem einzigen EUR ist genügend um Ihre neue Gesellschaft in Irland ins irische Handelsregister einzutragen.
Wie in England benötigen Sie einen Director als Geschäftsführer und einen Inhaber. Diese Funktion kann von einer Person wahrgenommen werden. Zusätzlich benötigen Sie einen Company Secretary, dessen Rolle eine unserer Gesellschaften für Sie übernimmt wenn Sie nicht selbst einen stellen wollen.
Die irische Limited wird von vielen als die Alternative zur englischen Limited bezeichnet. Das stimmt nur bedingt. Nach wie vor ist die englische Limited schneller, einfacher, kostengünstiger und effektiver zu gründen als die irische Limited.
Während die Eintragung der englischen Limited innerhalb weniger Stunden erfolgt kann das in Irland durchaus auch schon einmal 2 Wochen dauern. Zunächst muss als erster Schritt ein Firmenname genehmigt werden. Nach dessen Genehmigung kann man die eigentliche Gründung vornehmen. Beide Schritte erledigen wir für Sie.
Wie in England ist ein Registered Office Pflicht. Sollten Sie selbst eine irische Adresse unterhalten können wir die Gründung auf diese Adresse von Ihnen vornehmen.
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