Der sogenannte “Annual Return” ist ein Spiegel aller aktuellen Daten der einmal jährlich beim englischen Handelsregister für Ihre Gesellschaft eingereicht werden muss.
Bei Nicht-Einreichen des Annual Return oder bei zu später Einreichung verhängt das englische Handelsregister saftige Strafgebühren. Falls diese nicht gezahlt werden ist die Gesellschaft innerhalb von Wochen im Handelsregister gelöscht.
Wenn Sie einen Auth-Code haben (bei Gründung durch uns Standard) und sich nicht selbst damit befassen wollen erledigen wir das für Sie.
Ab Mitte des Jahres 2016 wurde der Annual Return durch das sogenannte Confirmation Statement abgelöst.
Dieses Confirmation Statement ersetzt den bisherigen Annual Return und beinhaltet nun auch die Verpflichtung außer den bisherigen Daten wie Name, Adresse, Director, Aktieneigentümer auch zwingend die Angabe eines sogenannten „PSC“ (Person mit significant Control) anzugeben.
Dabei hat England anerkannt dass es Treuhandvereinbarungen geben kann, will aber nun den Namen der Person kennen die tatsächlichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann. Es handelt sich dabei um die Person die entsprechende Stimmrechte haben und beispielsweise Direktoren ab- und einsetzen können.
Die offizielle Erklärung ist dass man damit Investoren eine transparentere Beurteilung über eine Gesellschaft geben möchte, und um Ermittlungsbehörden besser Geldwäsche-Delikte aufklären zu lassen.
Die falsche Angabe ist mit saftigen Strafen bewehrt.
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