Stiftungs-Limited

Vorweg:

Es gibt zwar eine englische Charity-Limited (und „Charity“ kann auch „Stiftung“ bedeuten aber wird besser mit „Wohltätigkeit“ übersetzt) aber der von einem Mitbewerber geschaffene Begriff der „Stiftungs-Limited“ ist ganz einfach irreführend.

Gemeint ist damit nicht eine Limited by Shares (eine Aktiengesellschaft) sondern es handelt sich um eine Limited by Guarantee.

Bei dieser Form haftet nicht die Einlage auf die Aktien sondern es gibt vonseiten der Gründer wie bei einer deutschen KG bei der es Kommanditisten gibt lediglich Höchstbeträge mit denen die Gründer haften.

Stellen Sie sich vor Sie hätten mit einer Kommanditgesellschaft zu tun, bei der es keinen Vollhafter sondern nur Teilhafter gibt.

Diese Form ist ein wenig mit einer englischen Limited by Guarantee vergleichbar, und um es vorweg zu nehmen, -Sie können eine Stiftungs-Limited oder „Charity“ in England ganz einfach installieren.

stiftung

Populär ist die „Stiftungs-Limited“ offensichtlich deshalb weil ein durchaus ansehnlicher Teil von potentiellen Limited-Gründern es aus den verschiedensten Gründen als elegant empfindet angeblich keine Verantwortung tragen zu wollen.

Darüber hinaus wird von etlichen Mitbewerbern bewußt der Eindruck vermittelt man würde damit eine Möglichkeit haben Vermögen beiseite zu bringen (häufig wird das auch mit dem Begriff „Vermögen schützen“ umschrieben).

Dieser Eindruck (oder besser diese Illusion) ist falsch.

Es ist größte Vorsicht geboten!

Abgesehen davon dass ein derartiges Ansinnen (nicht nur in Deutschland wo man mit einer ganzen Reihe von Vorwürfen wie Vollstreckungsvereitelung, Betrug und Bankrott rechnen müsste) strafrechtlich mehr als nur bedenklich wäre ist die dabei in den Raum gestellte Aussicht komplett irreführend.

So kamen gerade in den letzten Monaten Kunden zu uns, die ihre Stiftungs-Limited woanders gegründet haben und sich dann gewundert haben dass das Companies House von ihnen einen wirtschaftlich Berechtigten wissen wollte.

Die Bitte des Companies House wurde daraufhin negiert, woraufhin man dort lapidar mitteilte wenn kein wirtschaftlich Berechtigter genannt würde die Gesellschaft zwangs-löschen zu lassen.

Und da die hier als „Stiftungs-Limited“ umschriebene Gesellschaft neben den normalen Organen gegenüber dem Handelsregister auch einen PSC (wirtschaftlichen Eigentümer) benötigt, man diesen aber nicht angeben möchte endet eine derartige Geschichte regelmäßig mit der Löschung der Gesellschaft.

Fazit:

Die Gründung einer Stiftungs-Limited ist tatsächlich möglich aber in der Praxis nach Gründung kaum für den normalen Einsatz im Geschäftsleben zu gebrauchen..

Sie können eine Stiftungs-Limited gründen und ihr sogar im Firmennamen den Namen „Stiftung“ geben.

Wie diese „Stiftung“ dann aber unpfändbar werden soll wird wird tatsächlich nirgendwo dargestellt.

Das wäre aber auch gar nicht abwegig, da wir es in über 20 Jahren praktischer Tätigkeit noch nicht erlebt haben dass aus dem Ausland auch nur gegen eine normale LTD vollstreckt wurde.

Einigen Leuten scheint einfach die Vorstellung zu gefallen sie hätten eine Stiftung installiert. Tatsächlich anfangen können Sie damit aber nichts.

Sprüche wie „Ich habe eine Stiftung in England“ scheinen am Biertisch beliebt zu sein um sich mit einer Aura von Erfahrung und Weisheit zu umgeben.

Die Limited by Guarantee bietet allerdings auch wenn sie nicht in Verbindung mit einer „Charity“ gegründet wird Vorzüge, über die nur selten gesprochen wird. So kann bei der Limited by Guarantee der Namenszusatz „Limited“ komplett entfallen.

Das wiederum bedeutet es gibt die Möglichkeit in England über diese Form der Gesellschaft eine GMBH oder AG oder auch einen eingetragenen Verein zu gründen.

Es lassen sich außerdem Banken-ähnliche Konstrukte schaffen, bei denen in Verflechtung mit ausländischen Gesellschaften sogar Vorgänge wie Einlagen oder Kredite legal dargestellt werden können.

Die Personen die partout eine „Stiftungs-Limited“ erwerben wollen können ihren Wunsch ganz einfach umsetzen. Wir nennen die Stiftungs-Limited anders aber letztendlich ist das was wir als Limited by Guarantee verkaufen praktisch das gleiche (oder sogar dasselbe).

Der Preis für diese Gesellschaftsform liegt bei ca. EUR 148.

Wie die „normale“ Limited by Shares ist die Limited by Guarantee wenn alle Fragen geklärt sind sehr rasch gegründet.

Eine Online-Bestellung ist HIER sofort möglich.

Eine möglicherweise günstigere Alternative wäre die Gründung einer amerikanischen LLC, die in keinem Handelsregister zu finden ist. Eine sogenannte „Series“-LLC bietet ein Höchstmass an Diskretion und Anonymität und ist um Längen einfacher zu verwalten als die sogenannte „Stiftungs-Limited“, die eigentlich gar keine ist.

Unter www.Einfach-LLC.de können Sie zum einmaligen Preis von EUR 69 eine vollkommen anonyme LLC innerhalb von 10 Minuten registrieren.