Was ist erforderlich um eine PLC zu gründen?

Die Gründung einer Public Limited Company (PLC) im Vereinigten Königreich (UK) erfordert die Erfüllung mehrerer gesetzlicher Anforderungen. Hier sind die Hauptschritte und Voraussetzungen:

  1. Firmenname: Der Name der PLC muss einzigartig und nicht bereits von einer anderen Gesellschaft im Companies House registriert sein. Er muss mit „Public Limited Company“ oder „PLC“ enden.
  2. Gründungskapital: Eine PLC muss ein Mindestkapital von 50.000 GBP haben, von dem mindestens 25 % einbezahlt sein müssen, bevor das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
  3. Gründungsdokumente: Die PLC muss die folgenden Dokumente erstellen und einreichen:
  • Memorandum of Association: Dieses Dokument zeigt, dass die Gründungsmitglieder zugestimmt haben, die Gesellschaft zu gründen.
  • Articles of Association: Diese Satzung enthält die internen Regeln und Vorschriften, nach denen die PLC geführt wird.
  1. Direktoren und Sekretär: Eine PLC muss mindestens zwei Direktoren haben. Außerdem ist es erforderlich, einen qualifizierten Company Secretary zu ernennen, der sicherstellt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhält.
  2. Registrierung: Die PLC muss beim Companies House registriert werden. Dies umfasst die Einreichung der Gründungsdokumente sowie das Formular IN01, welches Informationen über die Gesellschaft und ihre Direktoren enthält.
  3. Satzung und Beschlüsse: Die PLC muss auch eine Satzung erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und Beschlüsse zur Gründung der Gesellschaft fassen.
  4. Bankkonto: Es ist ratsam, ein Geschäftskonto zu eröffnen, auf dem das Gründungskapital eingezahlt wird.
  5. Eintragung ins Handelsregister: Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Zahlung der entsprechenden Gebühren erhält die PLC eine „Certificate of Incorporation“, die die Gründung des Unternehmens bestätigt.
  6. Compliance und Berichterstattung: Nach der Gründung muss die PLC regelmäßig Berichte an das Companies House einreichen, einschließlich Jahresabschlüssen und Bestätigungsberichten.

Es ist ratsam, rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden und die Gründung reibungslos verläuft.

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